Was gilt wenn ich meinen Urlaub auf der Hütte nicht antreten kann?
Da zwischen dem Mieter und dem Vermieter kein Reisevertrag im Sinne des §§ 651 a ff BGB, sondern ein Mietvertrag geschlossen wird, (Analog Codice Civile della Repubblica Italiana, Art. 1382) besteht kein gesetzliches Rücktrittsrecht. Der vertraglich geschuldete Mietpreis ist vollständig zu bezahlen. Dies gilt auch beim Nichterscheinen des Gastes („No show“) sowie bei vorzeitiger Abreise.
Je nach Stornozeitpunkt bzw. und / oder Stornogrund kann jedoch eine in Italien branchenübliche Stornopolitik in Betracht gezogen werden.
Es bleibt dem Gast jedenfalls ausdrücklich vorbehalten, direkt dem Vermieter gegenüber nachzuweisen, dass diesem kein oder ein geringerer als der geltend gemachte Schaden entstanden ist. Wenn dieser Nachweis jedoch nicht geführt wird, ist der Kunde verpflichtet, den vertraglich vereinbarten Mietpreis zu bezahlen.
Es besteht weder ein gesetzlicher Anspruch noch ein vertraglicher Anspruch auf Abänderung des Mietvertrags nach Vertragsabschluss.