Läutende Kuhglocken, Waldarbeiten etc.

Das Geläute von Kuhglocken im Umfeld der Ferienhütte, Waldarbeiten in den angrenzenden Wäldern sowie notwendige Instandhaltungsarbeiten jedweder Art im Umfeld der Ferienhütte stellen keinen Grund zu Reklamationen dar. Hierbei handelt es sich um saisonbedingt, unaufschiebbare Arbeiten der jeweiligen Gemeinden, der Bevölkerung oder beauftragten Dritten vor Ort, die aufgrund verschiedener Gemengelagen unvermeidlich sind.
Das mögliche temporäre Auftreten von Ameisen in der Berghütte oder von einem Siebenschläfer, der einen Apfel im Keller angebissen hat, stellt keinen Reklamationsgrund dar. Beide waren längst vor uns vor Ort,- schließlich steht die Hütte mitten in der Natur. Natur ohne Natur müsste erst noch erfunden werden.

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